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Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung - deQS amb-Psych

Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung - deQS amb-Psych

Aktueller Link vom IQTIG: https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-amb-psych/

 FAQs der KVWL: https://www.kvwl.de/themen-a-z/sektoruebergreifende-qualitaetssicherung/qs-ambpt

KBV Praxisinfo Spezial: https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfoSpezial_sQS_Psychotherapie.pdf

 

Historie:

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Januar 2024 eine Änderung der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) beschlossen und mit dem Verfahren 16 die Richtlinie zur QS zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie) beschlossen. Das IQTiG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) ist für die Regelung des Verfahrens beauftragt.

Trotz vieler Kritiken und berufsständischer Bemühungen wird das Erprobungsverfahren ab 01.01.2025 umgesetzt und ist über die Veröffentlichung im Bundesanzeiger gesetzlich verankert.

 

Erprobung:

Es ist Berufsverbänden, gemeinsam mit der KBV und weiterer Organisationen aber gelungen, den flächendeckenden Start im ganzen Bundesgebiet abzuwenden und das Bundesland NRW mit den KV-Bereichen Westfalen-Lippe und Nordrhein zur Modellregion und zur. Erprobung des Verfahrens zu bestimmen.

„Gelungen“ deshalb, weil andernfalls mit einem bundesweiten Ausrollen sofortige Sanktionen „scharfgestellt“ worden wären und das Antrags- und Genehmigungsverfahrens als Vorabwirtschaftlichkeitsprüfung weggefallen wäre. Damit wären die Therapie-Kontingente unsicher geworden und eine nachgelagerte Wirtschaftlichkeitsprüfung hätte die Gefahr für Honorar-Rückforderungen bei „unwirtschaftlichen“ Behandlungen bedeutet, aber auch das Wegfallen des Mindestpunktwertes für Psychotherapie-Leistungen und/oder das Ende der extrabudgetären Vergütung mit insgesamt erheblichen Honorareinbußen.

Das Ansinnen auf ein bundesweites Ausrollen wurde aber nicht aufgegeben. In der Erprobungsphase von sechs Jahren (2025-2031) sollen (nur) Fehler und Unwegsamkeiten eruiert werden, um sie dann dementsprechend anzupassen.

Im Beschlusstext vom 18.01.2024 steht, dass in den ersten beiden Jahren keine Sanktionen durchgeführt werden. Die ersten vier Jahre (2025-2029) dienen der Datenerhebung, die letzten zwei Jahre (2029-2031) der Erprobungsphase wird ausgewertet. Falls aber im Sinne eines Boykottes keine Daten generiert werden, könnte die Nicht-Teilnahme auch sofort sanktioniert werden.

 

Teilnehmende:

Betroffen sind alle Praxen in den KV-Bereichen WL und NO, die im Einzelsetting Erwachsene in einem der vier anerkannten Verfahren (AP, TP, VT, ST) behandeln. Therapien von Kindern/Jugendlichen sind ausgenommen, also alle KJP-Praxen – auch wenn die Patient:innen über 18 Jahre alt sind. Auch sind alle Gruppentherapien oder Kombinationsbehandlungen ausgenommen.

 

Fall-Doku der Therapeut:innen

 Die Psychotherapeut:innen sind verpflichtet bei Beendigung der Behandlung (GOP 88130 oder GOP 88131) eine QS-Falldokumentation auszufüllen, welche Q-Items über Diagnostik, Aufklärung, Kommunikation und Outcome in der Anfangsphase, im Therapieverlauf und zum Abschluss überprüft.

Bei einer vorzeitigen Therapiebeendigung -einzupflegen unter „Therapieabbruch“ der Falldokumentation- wird nach derzeitigem Stand die Patient:innenbefragungen wegfallen. Es wird jedoch vom IQTiG noch geprüft, wie eine „vorzeitige Beendigung“ definiert und ob und wie sie künftig doch erfasst werden kann bzw. soll.

Falldoku- Link: https://iqtig.org/downloads/erfassung/fdok/sj2025/v01/apsy/APSY.pdf

 

Aufklärung der Patient:innen

Ab 01.09.2024 müssen Patient:innen über diese Verpflichtung der Therapeut*innen und darüber informiert werden, dass sie als Patient:innen über die Therapie befragt werden, wenn der Beginn der Richtlinien-Therapie nach dem 01.09.2025 erfolgt ist (gültig ist erste bewilligte GOP der KZT1). Patient:innen, die vor dem 01.09.2024 in Behandlung sind und ab 2025 abschließen, erhalten keinen Patient:innen- Fragebogen zugeschickt.   In diesem Fall müssen Therapeut:innen nur einen Minimal-Datensatz über die Behandlung ausfüllen. Alle Patient:innen können der verpflichtenden Tätigkeit der Falldokumentation der Therapeut:innen nicht widersprechen.

Pat.-Aufklärungs-Link: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-6529/2024-03-21_DeQS-RL_Patienteninformation-Verfahren-QS-amb-PT.pdf

 

Patient:innen-Befragung

Patient:innen, die ab 01.01.2025 ihre Therapie beenden, erhalten von der KV zum Abschluss ein Fragebogen, der freiwillig ausgefüllt werden kann.

Pat.- Befragung-Link: https://iqtig.org/downloads/berichte/2023/IQTIG_Ueberarbeitung-Patientenbefragung-QS-AmbPT_Auftragsteil-A_Validierter-Fragebogen-abgeschlossene-Psychotherapie_2023-12-15.pdf

 

Evaluation

Es gibt zwei Erhebungszeiträume von je zwei Jahren (2025+2026 und 2026+2027), wobei die Therapeut:innen zum Abschluss eines Erhebungszeitraums ihre Ergebnisse erhalten. Die Auswertung erfolgt durch das IQTiG selbst.

Bei Auffälligkeiten, das sind nicht erreichte Schwellenwerte pro Item, werden Therapeut:innen zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert, die dann in Gremien (mit Beteiligung von Psychotherapeut:innen) geprüft werden. Insgesamt bleibt man dabei, bei Auffälligkeit gestufte QS-Maßnahmen (= Sanktionen) einzusetzen.

 

Erste Regionalkonferenz: am 18.09. (15-18 Uhr) und 20.09.2024 (14-17 Uhr) aufeinander aufbauend:

https://iqtig.org/aktuelles/veranstaltungen/veranstaltungen-des-iqtig/news/erste-regionalkonferenz-des-iqtig-zum-neuen-qs-verfahren-ambulante-psychotherapie/

 

Hier die aktuellsten Informationen des IQTiGs mit Spezifikation und weiterem im Überblick:

https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-amb-psych/

 

Hier das ganze Verfahren:

https://www.g-ba.de/downloads/39-261-6421/2024-01-18_DeQS-RL_themenspezifische Bestimmungen-QS-amb-PT.pdf

 

Und die tragenden Gründe:

https://www.g-ba.de/downloads/40-268-10342/2024-01-18_DeQS-RL_themenspezifische-Bestimmungen-QS-amb-PT_TrG.pdf

 

Gemeinsame Austauschmöglichkeiten:

Regelmäßige Veranstaltungen:

  • über den bvvp-WL in „Austausch-Veranstaltung“ über wissen@bvvp.de und udana
  • über den bvvp-NO im Online-Stammtisch und „Lass uns mal zoomen“